Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, welche die Münstermann GmbH (Im Folgenden: Münstermann) mit Vertragspartnern, die als Unternehmer zu qualifizieren sind, abschließt, insbesondere für die folgenden:
- Flexvertrag für Miete und Service
- Leistungsvertrag
- Servicevertrag
- Kaufvertrag
Die jeweils aktuelle Version dieser AGB kann bei Münstermann schriftlich oder telefonisch angefordert werden und ist abrufbar unter: https://www.muenstermann.de/agb
Auch wenn beim künftigen Abschluss von Verträgen zwischen Münstermann und dem Vertragspartner nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, gelten auch für diese künftigen Verträge diese AGB. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Münstermann ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit Münstermann erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen. Mit dem Zustandekommen des jeweiligen Vertrages erkennt der Vertragspartner den Inhalt dieser AGB an.
Münstermann behält sich vor, diese AGB zu ändern. Für den jeweiligen Vertrag gilt die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Internetauftritt von Münstermann abrufbar waren bzw. dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurden.
3 Vertragsschluss
Alle Angebote von Münstermann sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ein ausreichend bevollmächtigter Vertreter von Münstermann den jeweiligen Vertrag unterzeichnet. Mit dem Abschluss eines Vertrages erklärt der Vertragspartner verbindlich, die im Vertrag vereinbarten Leistungspflichten erfüllen zu wollen.
4 Zählerstandserfassung
Werden Zählerstände vertraglich abgerechnet, so werden diese durch ein Fleetmanagement-Tool automatisiert gemeldet. Der Vertragsnehmer wird die notwendige Infrastruktur zur Installation bereitstellen. Die Bereitstellung des Tools seitens des Vertragsgebers ist kostenlos. Ist eine Installation technisch nicht möglich, so wird der Vertragsnehmer die Zählerstände zu den vereinbarten Zeitpunkten im Serviceportal des Vertragsgebers melden. Zählerstandsmeldungen auf anderen Wegen (z.B. E-Mail, Fax, Telefon, etc) sind nicht möglich. Wird das Fleetmanagement-Tool nicht genutzt und die Zählerstände nicht zum erforderlichen Zeitpunkt gemeldet, so wird eine Schätzung zur Abrechnung herangezogen.
5 Lieferung und Zahlung
(1) Beim Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen Warenlieferungen von Münstermann gegen Bankeinzug oder Rechnung.
(2) Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inkl. der jeweils ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Warenlieferungen an Wiederverkäufer wird der Nettowarenwert ausgewiesen zzgl. der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer und dem daraus resultierenden Bruttorechnungsbetrag.
(3) Die Münstermann GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese der Vertragsabwicklung förderlich und für den Vertragspartner zumutbar sind.
(4) Im Falle einer Rücklastschrift hat Münstermann für den Bearbeitungsaufwand einen pauschalen Schadensersatzanspruch von 20,- €. Der Vertragspartner ist berechtigt, im Einzelfall einen niedrigeren Schaden zu beweisen.
(5) Im Falle von Teilzahlungen ist Münstermann berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Das Herausgabeverlangen stellt keine konkludente Rücktrittserklärung dar.
6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum der Münstermann GmbH.
(2) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – welche nicht zu einem geringeren als dem mit Münstermann vereinbarten Kaufpreis erfolgen darf – tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Münstermann ermächtigt den Vertragspartner widerruflich, die an den Münstermann abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum von Münstermann hinweisen und Münstermann hierüber umgehend informieren, um die Durchsetzung der Rechte von Münstermann zu ermöglichen.
7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung sechs Monate ab Lieferung.
(2) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Ware steht Münstermann die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung durch Gebrauch. Werden Wartungs- oder Pflegeanweisungen der Münstermann GmbH nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen im Zusammenhang mit dem jeweils abgeschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8 Haftung
(1) Die Haftung von Münstermann auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
(2) Münstermann haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit Münstermann gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Münstermann bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Münstermann für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000,00 EURO beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Münstermann.
(6) Soweit der Verwender technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von Münstermann wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9 Inhalte von Netzseiten anderer Betreiber
Die Münstermann GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Inhalt der Internetseiten, die durch Links eventuell durch die Netzseite von der Münstermann GmbH zu erreichen sind.
10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der Münstermann GmbH, Soest. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist gem. Art. 6 CISG ausgeschlossen.
11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen der Münstermann GmbH und dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Münstermann GmbH im Juli 2020